Praktika
Ein Schülerpraktikum ist nicht möglich, der Patientenschutz lässt das nicht zu. Ich bitte um Verständnis.
Weitere Anfragen bearbeite ich gerne individuell. Voraussetzung in jedem Fall: mindestens 21 Jahre, damit eine Tätigkeit als Praktikant:in z. B. im Studium überhaupt infrage kommt.