Kassenleistung · KJP

Verhaltenstherapie, vom ersten Termin an.

Eine von vier Psychotherapieformen, die in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Wirksam bei vielen psychischen Themen, von Angst und Depression bis ADHS und Zwängen.

Bis einschließlich 21 Jahre.
Was ist Verhaltenstherapie?

Erst verstehen, dann verändern.

Der erste Schritt ist Kennenlernen und Prüfen, ob eine Zusammenarbeit passt. Direkt danach: eine Analyse der Situation und der Bedingungen, wie es dazu gekommen ist.

In der Verhaltenstherapie schauen wir genau hin: Woher kommen die Schwierigkeiten, was hält sie aufrecht, was kann sie verändern. Das ist nicht nur Gespräch über Gedanken und Gefühle, dazu gehören auch Rollenspiele, Verhaltensexperimente und gezielte Übungen, manchmal auch außerhalb der Praxisräume.

Das Ziel ist klar: dass Sie oder dein Kind möglichst bald keine Hilfe mehr brauchen.

Wann hilft sie?

Themen, mit denen Patient:innen kommen.

Als approbierte KJP-Therapeutin behandele ich alle psychischen Störungen nach ICD-10 Kapitel V. Die häufigsten Themen, mit denen Familien zu mir kommen:

Anpassungsstörungenz. B. nach Trennung der Eltern, Schulwechsel, Umzug
Depressive EpisodenAntriebslosigkeit, Rückzug, Hoffnungslosigkeit
ADS / ADHSKonzentration, Impulsivität, Störung des Sozialverhaltens
EssstörungenAnorexie, Bulimie, Binge Eating
Angststörungengeneralisiert, Trennungsangst, Phobien, Panik
Tics und Zwängemotorisch, vokal, Kontroll- und Waschzwänge

Diese Liste ist nicht vollständig, sie ist ein Ausschnitt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen passt, fragen Sie einfach an. Klärung ist Teil des Erstgesprächs.

Wie beginnt es?

Probatorik, fünf Sitzungen Klarheit.

Vor jeder Verhaltenstherapie steht die Probatorik. Das sind bis zu fünf diagnostische Sitzungen, in denen drei Fragen geklärt werden:

Drei Fragen, drei Antworten

  1. Brauche ich wirklich Hilfe?

    Standardisierte Diagnostik und Gespräche. Manchmal stellt sich heraus, dass eine andere Unterstützung passender ist, etwa Erziehungsberatung oder Ergotherapie.

  2. Passt die Zusammenarbeit?

    Vertrauen ist die Grundlage. In diesen Sitzungen klären wir gemeinsam, ob das Setting und die Arbeit mit mir für Sie oder dein Kind stimmig sind.

  3. Was liegt vor?

    Am Ende steht eine Diagnose nach ICD-10, der Konsiliarbericht vom Haus- oder Kinderarzt und der Antrag an die Krankenkasse.

Häufig gefragt

Zwei Antworten, die oft fehlen.

Das, was sich in fast jedem Erstgespräch wiederholt.

Was muss ich selbst tun?

Ohne Mitarbeit und Offenheit gegenüber Neuem funktioniert Verhaltenstherapie nicht. Einige Dinge müssen zu Hause regelmäßig geübt werden.

Manchmal ist es anstrengend, manchmal traurig, sich mit Schwierigkeiten auseinander zu setzen. Das gehört dazu und sollte vor Therapiebeginn bewusst sein.

Ich bin 18, darf ich noch?

Ja. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen dürfen auch über das 18. Lebensjahr hinaus behandeln. Genauer: bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Wenn die Therapie früher begonnen wurde, darf sie selbstverständlich auch über 21 hinaus zu Ende geführt werden.

Weitere Verfahren

Was sonst noch möglich ist.

Verhaltenstherapie ist mein Hauptverfahren, je nach Thema kombiniere ich mit anderen Methoden. Alle ebenfalls als Kassenleistung abrechenbar.